Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung
OLG München, Urteil vom 28.02.1985 - Aktenzeichen 24 U 308/84
DRsp Nr. 1994/12798
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung
Kommt es an einer beampelten Kreuzung zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des kreuzenden Verkehrs und lässt sich nicht feststellen, welches Fahrzeug bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.