LG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 225/01
Haftungsverteilung bei Kollision eines ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem wegen eines Regenschauers auf der Standspur der Autobahn abgestellten Motorrad
OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 14 W 48/01
DRsp Nr. 2004/19585
Haftungsverteilung bei Kollision eines ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem wegen eines Regenschauers auf der Standspur der Autobahn abgestellten Motorrad
Das Verbot, auf der Standspur einer Autobahn ohne zwingenden Grund anzuhalten, dient nicht dem Schutz von Verkehrsteilnehmern, die durch eigenes Verschulden ins Schleudern geraten und dadurch von der Fahrbahn abgekommen sind. Ist vielmehr davon auszugehen, dass eine Kollision mit einem aufgrund eines Fahrfehlers ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem auf der Standspur abgestellten Motorrad sich auch dann ereignet hätte, wenn dieses dort berechtigt abgestellt worden wäre, so trifft das schleudernde Fahrzeug die volle Haftung.