Tenor: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 533,33 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 und weitere 33,33 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 73 % der Kläger und zu 27 % die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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