1. Der Senat beabsichtigt einstimmig, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen.
2. Die Berufungskläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
1. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz nach einer Quote von 100% in Anspruch aus einem Verkehrsunfall vom 28. Januar 2007, der sich auf einer ampelgeregelten Kreuzung mit grünem Linksabbiegerpfeil ereignet hat, die der Kläger als Geradeausfahrer überqueren wollte, während die Zweitbeklagte aus dem Gegenverkehr nach links abbog.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|