Haftungsverteilung bei Kollision eines auffallend langsamen Linksabbiegers mit einem überholenden Motorradfahrer
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen 1 U 175/07
DRsp Nr. 2009/22543
Haftungsverteilung bei Kollision eines auffallend langsamen Linksabbiegers mit einem überholenden Motorradfahrer
1. Fährt das vorausfahrende Fahrzeug auffällig langsam (hier: 18 km/h), so ist eine unklare Verkehrslage i.S. von § 5 Abs. 3 Nr.1 StVO gegeben.2. Kommt es nach einem ohne Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers eingeleiteten Linksabbiegevorgang zu einer Kollision mit einem überholenden Motorradfahrer, so ist der Schaden hälftig zu teilen.