Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen auf einer lichtzeichengeregelten Kreuzung
KG, Urteil vom 28.10.1991 - Aktenzeichen 22 U 3318/90
DRsp Nr. 1994/7779
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen auf einer lichtzeichengeregelten Kreuzung
Wer in einer lichtzeichengeregelten Kreuzung nach dem Aufleuchten des für ihn geltenden grünen Abbiegepfeils nach links abbiegt und dabei mit einem entgegenkommenden Geradeausfahrer zusammenstößt, der verbotswidrig in der letzten Gelbphase in die Kreuzung eingefahren ist, trägt eine Schadensquote von 2/3.