Haftungsverteilung bei Kollision beim Einbiegen aus einem Waldweg
OLG Nürnberg, Urteil vom 02.10.1990 - Aktenzeichen 1 U 2067/90
DRsp Nr. 1994/12972
Haftungsverteilung bei Kollision beim Einbiegen aus einem Waldweg
Wer mit seinem Kfz aus einem Waldweg kommend nach links in eine Hauptstraße einbiegen will und nach dort eine Sicht von ca. 75 m hat, braucht sich grundsätzlich keines Einweisers zu bedienen. Insbesondere braucht er in der Regel nicht damit zu rechnen, daß ein sich ihm von links nähernder Kraftfahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h um ca. 30 km/h überschreiten werde. Daher trägt das vorfahrtberechtigte Fahrzeug die volle Haftung.