Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Februar 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 83.204,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 09.02.2010 als Gesamtschuldner zu zahlen.
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