I.
Tatsächliche Feststellungen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO
Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 17. Februar 2000 in Hamburg auf der W. Straße ereignet hat. Die Klägerin ist die Witwe und Erbin des bei dem Unfall zu Tode gekommenen Karl-Heinz K.
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