I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 9. Januar 2008 geändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.861,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.483,83 € seit 15. Juni 2007 und aus weiteren 377,25 € seit 20. Juli 2007 zu zahlen.
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