Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an lichtzeichengeregelter Kreuzung
KG, Urteil vom 17.09.1992 - Aktenzeichen 12 U 4389/91
DRsp Nr. 1994/7736
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an lichtzeichengeregelter Kreuzung
Kommt es beim Anfahren, nachdem das Wechsellichtzeichen auf Grün umgesprungen ist, zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende durch Fehlverhalten eines Dritten zu plötzlichem scharfen Bremsen gezwungen wurde, so trifft die Alleinhaftung den Verursacher des plötzlichen scharfen Bremsens. Den Auffahrenden trifft trotz seines geringen Abstands zum Vorausfahrenden keine Mithaftung.