Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einem gesperrten Fahrstreifen der Autobahn
LG Görlitz, vom 26.07.2002 - Aktenzeichen 2 S 47/02
DRsp Nr. 2008/13669
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einem gesperrten Fahrstreifen der Autobahn
Schert bei einstreifiger Verkehrsführung auf einer Autobahn ein auf dem freigegebenen Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug nach rechts aus, um an einer Kolonne vorbei die Autobahn zu verlassen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem auf der gesperrten rechten Fahrspur von hinten heranfahrenden Motorradfahrer, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des Motorradfahrers angemessen.