Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an der Einmündung in eine bevorrechtigte Straße
OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.1980 - Aktenzeichen 12 U 1137/78
DRsp Nr. 1994/11910
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an der Einmündung in eine bevorrechtigte Straße
Kommt es an einer Einmündung in eine bevorrechtigte Straße zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug an der Sichtlinie erneut anhält, so trägt das auffahrende Fahrzeug die volle Haftung.