OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.1991 - Aktenzeichen 1 U 269/90
DRsp Nr. 1994/11356
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Fährt ein LKW auf einen PKW auf, nachdem Letzterer den LKW rechts überholt und dann unmittelbar vor diesem links eingeschert ist, um wegen des Wechsels einer Ampel von Grün auf Gelb sofort zu bremsen, so hat der PKW-Fahrer seinen Schaden allein zu tragen.