Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts
LG Augsburg, Urteil vom 14.06.1989 - Aktenzeichen 7 S 5139/88
DRsp Nr. 1998/11740
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts
1. Der Betreiber eines Supermarkts hat im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen zu treffen, damit durch die auf einer abschüssigen Fläche vor dem Ladenlokal rollenden Einkaufswagen kein Schaden entsteht.2. Denjenigen, der in Kenntnis der Örtlichkeiten sein Fahrzeug vor einem derartigen Supermarkt abstellt, trifft im Falle einer "Kollision" mit einem rollenden Einkaufswagen ein Mitverschulden von 1/3.