Der Fahrer H. befuhr am 14. Oktober 1978 mit einem Lastzug der Beklagten die Bundesautobahn in E. auf der rechten Fahrspur in Richtung D. Als er sich einer Anschlussstelle näherte, bogen vor ihm drei Personenkraftwagen, darunter der des Klägers, auf die Autobahn ein und wechselten vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur. Der erste Pkw, dessen Fahrer unbekannt geblieben ist, wurde plötzlich ohne ersichtlichen Grund bis zum Stillstand abgebremst.
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