Die zulässige Berufung der Beklagten, mit welcher diese die erstinstanzliche Verurteilung insoweit angreifen, als sie nach einer Haftungsquote von mehr als 50 % und damit zur Zahlung von mehr als 2.142,12 EUR bzw. 721,65 EUR verurteilt worden sind, hat auch in der Sache Erfolg.
1. Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger auch insoweit aktiv legitimiert ist, als er auf Grund der zwischenzeitlichen Zahlung durch seine Vollkaskoversicherung Zahlung eines Teilbetrages an die ... AG verlangt.
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