Haftungsverteilung bei angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
KG, Urteil vom 13.01.1992 - Aktenzeichen 12 U 5054/90
DRsp Nr. 1994/7772
Haftungsverteilung bei angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
Vertraut der Wartepflichtige allein auf die fälschliche Fahrtrichtungsänderungsanzeige des Vorfahrtberechtigten und kommt es dadurch zum Zusammenstoß zwischen beiden, dann tritt das Fehlverhalten des Vorfahrtberechtigten so stark zurück, daß der Wartepflichtige den gesamten Schaden allein zu tragen hat.