Am 1. Januar 1959 gegen 4.00 Uhr morgens wurde der damals 43-jährige Kläger auf der Fahrbahn der M.-Straße in Sch. durch den von dem Erstbeklagten gesteuerten, dem Zweitbeklagten gehörigen als Taxi zugelassenen Personenkraftwagen Mercedes-Daimler-Benz erfasst und schwer verletzt; an dem Personenkraftwagen entstand Sachschaden.
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