Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einer Bushaltestelle
KG, Urteil vom 05.03.1987 - Aktenzeichen 22 U 4399/86
DRsp Nr. 1992/7346
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einer Bushaltestelle
Ein Pkw, der an einem an einer Haltestelle anhaltenden Linienbus vorbeifährt, muss mit einem Hervortreten von Personen vor dem haltenden Bus oder gar mit dem verkehrswidrigen Überqueren der Fahrbahn durch Busfahrgäste dann nicht rechnen, wenn sich kurz hinter der Haltestelle eine ampelgeregelte Kreuzung befindet, welche von den Busfahrgästen zum Überqueren der Straße benutzt werden kann.