Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 24.08.2012 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 300,00 € nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.
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