Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden
BGH, Urteil vom 24.06.1966 - Aktenzeichen VI ZR 222/85
DRsp Nr. 1994/6052
Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden
Soweit es sich um eine Obliegenheit des Geschädigten zur Minderung des Schadens nach § 254 Abs. 2BGB und ihre Verletzung handelt, geht es in der Kausalitätsfrage um den Umfang des zu ersetzenden Schadens und damit um die nach § 287ZPO festzustellende haftungsausfüllende Kausalität und nicht um den Grund der Haftung.