Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Dezember 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Juli 1993 zu Zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen künftigen materiellen Schaden aus dem Unfall vom 17.5.1992 in A zu ersetzen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Träger der Sozialversicherungen übergegangen sind.
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