1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.02.2008 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.278,98 EUR festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht anlässlich einer Autoreparatur.
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