Die Parteien streiten darüber, ob die als Ärztin beim Kläger beschäftigte Beklagte zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet ist, die der Kläger an die Hinterbliebenen einer bei einer Bluttransfusion verstorbenen Patientin geleistet hat.
Die Beklagte legte 1986 ihr medizinisches Staatsexamen ab. Nach zehnmonatiger Tätigkeit als Assistenzärztin in den Abteilungen Radiologie und Chirurgie verschiedener Krankenhäuser wurde sie vom Kläger ab dem 16. August 1987 befristet zum Zwecke der Weiterbildung zur Ärztin für Anästhesiologie angestellt. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich nach dem
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