Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas
OLG Köln, Urteil vom 23.03.1995 - Aktenzeichen 7 U 29/93
DRsp Nr. 1997/1727
Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas
Führt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule beim Geschädigten zu einer neurotischen Fehlverarbeitung und auf dieser Grundlage zu seiner Erwerbsunfähigkeit, so hat der Schädiger hierfür in der Regel auch dann einzustehen, wenn der Verletzte bereits vorgeschädigt und psychisch labil war.