Haftung des Pferdehalters und Mitverschulden des Reiters
OLG München, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 27 U 11/97
DRsp Nr. 1999/4367
Haftung des Pferdehalters und Mitverschulden des Reiters
Der grundsätzlichen Unfall-Haftung des Halters, der ein Reitpferd einer völlig unerfahrenen Reitanfängerin ohne besondere Belehrungen überläßt, steht ein überwiegendes Mitverschulden der betroffenen Reiterin unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr gegenüber.