Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 2.7.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold - unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen - wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin, 28.197,20 € zu zahlen, die Beklagten zu 1) und 2) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.9.2012 und der Beklagte zu 3) nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent auf einen Betrag von 25.915,96 € ab dem 8.9.2012 bis zum 10.11.2012 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 28.197,20 € ab dem 11.11.2012.
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