Auf die Berufung der Beklagten zu 1. bis 3. werden die am 5. November 2010 verkündeten Urteile der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn - 2 O 565 und 566/08 - wie folgt abgeändert:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Berufungen der Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites in erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1. zu 72 % und der Kläger zu 2. zu 28 %..
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. a) b) c)
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