1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 9. Mai 2011 -
2. Die Berufung des Klägers wird ebenfalls zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden gegeneinander aufgehoben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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