Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6.8.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.291,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.025,-- Euro seit dem 27.6.2009 und auf weitere 3.266,83 Euro seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallgeschehen vom 13.5.2009 mit dem Kind J. S. in D., H. Straße/Einmündung A. Straße zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|