Auf die Berufung der Beklagten wird das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Trier vom 23. April 2012 teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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