LG Berlin, vom 17.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 33/01
Gutgläubigkeit des Erwerbers beim Erwerb eines während einer Probefahrt unterschlagenen Kraftfahrzeuges
KG, Urteil vom 24.05.2002 - Aktenzeichen 25 U 167/01
DRsp Nr. 2005/7034
Gutgläubigkeit des Erwerbers beim Erwerb eines während einer Probefahrt unterschlagenen Kraftfahrzeuges
Der Erwerber eines Kraftfahrzeugs ist auch, wenn er sich denn Kfz-Brief und -Schein zeigen lässt, nicht in gutem Glauben, wenn bei näherem Hinsehen zumindest der Verdacht besteht, dass die Papiere gefälscht sind (hier: falsche Schreibweise der ausstellenden Behörde, fehlendes Datum der nächsten Hauptuntersuchung, unvollständige Postleitzahl der Stadt Wolfsburg).