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Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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2001
Sonstige
OLG
OLG Brandenburg
OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.01.2001
1 AR 8/01
Normen:
StGB
§
316
;
Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 222
Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Schiffsführers
OLG Brandenburg,
Beschluss
vom 23.01.2001
- Aktenzeichen 1 AR 8/01
DRsp Nr. 2005/13406
Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Schiffsführers
Die Grenze für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit eines Schiffsführers liegt bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 %o.
Normenkette:
StGB
§
316
;
Fundstellen
NStZ-RR 2002, 222
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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