Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 14. Januar 2016 im Maßregelausspruch dahin geändert, dass die Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf drei Monate festgesetzt wird.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.
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