1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 09. Oktober 2012 wird verworfen, weil die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat.
2. Der Betroffene hat die Kosten seines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels zu tragen.
Das Amtsgericht Kassel hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 240,- EUR festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
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