Geltung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Parkflächen der Deutschen Bahn AG
BayObLG, Beschluß vom 12.05.1997 - Aktenzeichen 3 ObOWi 41/97
DRsp Nr. 1997/5776
Geltung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Parkflächen der Deutschen Bahn AG
»Auch nach Umwandlung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG unterfallen die von dieser zur Benutzung durch Bahnkunden bestimmten Parkflächen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.«
Normenkette:
AEG § 28; EBO § 64b Abs. 2 Nr. 1;
Sachverhalt:
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