Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. August 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 8.350,73 €.
I.
Die Parteien streiten über die Berücksichtigungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens.
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