Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Gefahrenstellen und Hindernisse im Fahrbahnbereich (hier: Höhenunterschied)
OLG Thüringen, Urteil vom 15.10.2002 - Aktenzeichen 3 U 964/01
DRsp Nr. 2004/2534
Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Gefahrenstellen und Hindernisse im Fahrbahnbereich (hier: Höhenunterschied)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Fahrbahnen öffentlicher Straßen, und zwar mit höheren Anforderungen bei Gefahren durch Risiken und Hindernisse, die die verantwortliche Stelle selbst geschaffen hat (hier: 19 cm hohe Schwelle im Fahrbahnbelag).