Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht
OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen 9 U 205/00
DRsp Nr. 2003/16433
Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht
Haftung der straßenverkehrssicherungspflichtigen Stelle für Kfz-Schäden, die aus konstruktionsbedingt unzureichender Dimensionierung der Entwässerungsanlage für eine Unterführung resultieren (hier: sogenannter Wasserschlag).