Gebotene Rettungshandlung als Voraussetzung für den Rettungskostenersatz in der Kfz-Teilkaskoversicherung; Grenzen des Versicherungsschutzes bei Ausweichen vor Tieren auf der Fahrbahn
OLG Bremen, Urteil vom 17.09.2002 - Aktenzeichen 3 U 33/02
DRsp Nr. 2004/2513
"Gebotene" Rettungshandlung als Voraussetzung für den Rettungskostenersatz in der Kfz-Teilkaskoversicherung; Grenzen des Versicherungsschutzes bei Ausweichen vor Tieren auf der Fahrbahn
Kein Rettungskostenersatz für Schäden aus einem Unfall beim - nicht gebotenen und grob fahrlässigen - Ausweichen mit einem 130 km/h fahrenden Kraftfahrzeug vor einem Dachs auf der Fahrbahn.