Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung, dass er nicht berechtigt ist, mit seinem österreichischen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen.
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