Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster (
Damit ist die Anschlussberufung wirkungslos (§ 524 Abs. 4 ZPO).
Die Kosten des Rechtsmittels und der Anschlussberufung trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.906,42 € EUR (Berufung: 3.453,21 €, Anschlussberufung: 3.453,21 €) festgesetzt.
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