Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 2. Juli 2020 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 11. Dezember 2018 dahin abgeändert, dass die der Betreuerin für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 26. bis 30. November 2014 von der Staatskasse zu erstattende Vergütung auf 32,40 € festgesetzt wird.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 20 €
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