Fehlen der zugesicherten Eigenschaft Unfallfreiheit
OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1994 - Aktenzeichen 28 U 245/93
DRsp Nr. 1995/9275
Fehlen der zugesicherten Eigenschaft "Unfallfreiheit"
Die Erklärung des Gebrauchtwagen-Verkäufers, der Wagen habe »noch nicht einmal eine Macke«, begründet eine Zusicherungshaftung nach §§ 459 Abs. 2, 463BGB auch für Beulen und Kratzer mit einem Reparaturkosten-Aufwand in Höhe von fast 1000,- DM.«