I.
Der Verurteilte ist durch Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 11.09.2001 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Nach den Urteilsfeststellungen hat der Betroffene am 28.11.2001 auf der Rietberger Straße in Rheda-Wiedenbrück außerhalb der geschlossenen Ortschaft die dort durch Verkehrszeichen 274 angeordnete höchstzulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten, wobei ein Toleranzabzug in Höhe von 4 km/h von der mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax "speedophot" gemessenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen von 106 km/h vorgenommen worden ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|