I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 250, - Euro festgesetzt. Von der Verhängung des im Bußgeldbescheid festgesetzten Fahrverbotes hat es abgesehen.
Dem Urteil liegen folgende Feststellungen zugrunde:
"Der Betroffene arbeitet als Assistent der Geschäftsleitung eines Einkaufsverbandes. Ab dem 1. April 2002 tritt er eine neue Stelle als Vertriebsleiter bei der Firma K. in Menden an. Sowohl für die neue Stelle als auch zur Abwicklung der alten Arbeitsstelle ist er auf Mobilität angewiesen. Mit seinem PKW legt der Betroffene im Jahr ca. 50.000 bis 60.000 km zurück. Neben der beruflichen Fahrleistung kümmert sich der Betroffene an den Wochenenden um seine zu 100 % schwerbehinderte Schwester, die bei den Eltern in Meschede wohnt.
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