Die Berufung der Klägerin gegen das die Klage auf Rückzahlung von Transportentgelt für das Krankenkassenmitglied ... in Höhe von DM 10.141,35 abweisende Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 17. September 1990 ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und somit zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel überwiegenden Erfolg und führt zur Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von DM 8.620,45 und 4 % Zinsen hieraus seit Klagezustellung am 5. Januar 1990 aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung.
II.
Dem Rechtsstreit liegt folgender, im wesentlichen unstreitiger Sachverhalt zugrunde:
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