Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1951 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
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