»Europäisches Gemeinschaftsrecht verbietet es voraussichtlich nicht, eine im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen, wenn die Nichteignung aufgrund einer nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis durchgeführten medizinisch-psychologischen Begutachtung anzunehmen ist.«